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   OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19   

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OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19 (https://dejure.org/2019,56606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.09.2019 - 3 Ws 127/19 (https://dejure.org/2019,56606)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. September 2019 - 3 Ws 127/19 (https://dejure.org/2019,56606)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LG Bielefeld, 11.04.2013 - 6 O 600/11
    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) heimlich beraten habe, - in diesem Rechtsstreit der Prozessbevollmächtigten der F O sen.

    In einem erstinstanzlich vor dem Landgericht Bielefeld (Az. 6 O 600/11) und nach Klageabweisung zweitinstanzlich vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. 5 U 95/13) geführten Rechtsstreit habe der Antragsteller seine Mutter, F O sen., auf Herausgabe der Goldbarren und der Krügerrandmünzen in Anspruch genommen.

    In dem vom Antragsteller gegen seine Mutter geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) habe der Beschuldigte seine Mutter heimlich beraten, ohne als Rechtsanwalt öffentlich bei Gericht in Erscheinung zu treten.

    vor dem Landgericht Bielefeld (Az. 6 O 600/11) korrespondiert.

    in dem vom Antragsteller gegen seine Mutter geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) heimlich beraten habe, der Prozessbevollmächtigten seiner Mutter zugearbeitet habe, von ihm verfasste Schriftsatzentwürfe durch Rechtsanwältin C aus T für seine Mutter bei Gericht habe einreichen lassen und auf Rechtsanwaltsbriefbogen mit Rechtsanwalt M in I über die rechtliche Beratung für F O sen.

    In seiner Zeugenaussage vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) am 11.04.2013 habe A O sen.

    1) So haben Sie zum Einen vorgetragen, die Übernahme der Verteidigung des Vaters in dem Strafverfahren 301 Js 2084/15 unterliege unter dem Gesichtspunkt des Parteiverrats insoweit einer Strafbarkeit, als der Beschuldigte noch im Jahr 2010 Ihren Mandanten als seinen Bruder anwaltlich wegen des in dem vor dem Landgericht Bielefeld geführten Zivilverfahren 6 O 600/11 streitigen Rechtsverhältnisses beraten habe.

    Daneben haben Sie (zum wiederholten Male) vorgetragen, der Beschuldigte habe sich eines Parteiverrats strafbar gemacht, indem er in dem Zivilverfahren 6 O 600/11 LG Bielefeld als 'anwaltlicher Berater' seiner Mutter Rechtsanwältin C zugearbeitet habe.

    Die anliegende Rechtsmittelbelehrung gilt nicht, soweit der Vorwurf des Parteiverrats in den Zivilverfahren 6 O 600/11 LG Bielefeld und 499/11 LG Bielefeld erhoben werden soll.

    Soweit Sie dem Beschuldigten einen Parteiverrat (§ 356 StGB) vorwerfen, indem er im Zivilverfahren 6 O 600/11 LG Bielefeld bzw. im anschließenden Berufungsverfahren I-5 U 95/13 OLG Hamm sowohl Ihren Mandanten als auch die Beklagte, seine Mutter anwaltlich beraten habe, war dieser Vorwurf, worauf die Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits hingewiesen hat, Gegenstand des Verfahrens 126 Js 551/15 Staatsanwaltschaft Bielefeld.

    Soweit Sie dem Beschuldigten darüber hinaus zur Last legen, seinen Vater A O senior in dem gegen diesen wegen des Vorwurfs der uneidlichen Falschaussage u. a. im Verfahren 6 O 600/11 geführten Strafverfahren 301 Js 2084/15 StA Bielefeld verteidigt zu haben, obgleich er Ihren Mandanten im Zusammenhang mit dem Verfahren 6 O 600/11 anwaltlich beraten habe, erfüllt dies den Tatbestand des Parteiverrats gemäß § 356 StGB nicht.

    geführten Rechtsstreit vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) heimlich beraten habe, - in diesem Rechtsstreit der Prozessbevollmächtigten seiner Mutter zugearbeitet habe, - in diesem Rechtsstreit von ihm verfasste Schriftsatzentwürfe durch Rechtsanwältin C in T für seine Mutter bei Gericht habe einreichen lassen und.

    Denn der Vorwurf des Parteiverrats im Zusammenhang mit angeblichen Beratungsleistungen des Beschuldigten für seine Mutter in dem Zivilrechtsstreit 6 O 600/11 war, wie der Antragsteller vorgetragen hat, bereits Gegenstand des Ermittlungsverfahrens 126 Js 551/15 StA Bielefeld.

    in dem Rechtsstreit 6 O 600/11 LG Bielefeld "nochmals" Gegenstand der Überprüfung in dem weiteren Ermittlungsverfahren 126 Js 394/17 StA Bielefeld, wobei die Staatsanwaltschaft keinen Anlass sah, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

    Vielmehr hat der Antragsteller einige Schreiben seines Vaters und seiner Ehefrau, die sich mit der Herausgabeklage des Antragstellers gegen seine Mutter vor dem Landgericht Bielefeld (6 O 600/11) befassen, herangezogen; diese lassen aus seiner Sicht in Zusammenschau mit gewissen Lebensumständen seines Vaters - u. a. dessen Alter und Ausbildung - den Schluss zu, sein Vater sei allein aufgrund eigenen Wissens und eigener Fähigkeiten zu einer Falschaussage nicht in der Lage gewesen, wobei an dieser Stelle dahinstehen kann, ob dieser Schluss - namentlich angesichts der kaufmännischen Tätigkeit und langjährigen geschäftlichen Erfahrung des Vaters - berechtigt ist.

  • BGH, 06.10.1964 - 1 StR 226/64

    Rechtskundiger Beistand eines Rechtsanwalts in einem Sorgerechtsverfahren für

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und sich "ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 -) setzt voraus und gilt nur dann, wenn der Rechtsanwalt gerade in der betreffenden Sache schon zuvor als Rechtsanwalt in Anspruch genommen worden war.

    im Strafbefehlsverfahren (301 Js 2084/15 StA Bielefeld) - anwaltlich vertreten hat, vorher dem Gegner aber nur außerberuflich rechtlichen Beistand geleistet hat (BGH, Urteil vom 27. Juli 1971 - 1 StR 183/71 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 - beide zitiert nach juris; Rogall, a. a. O., Rn. 30).

    Nicht die Zulassung und Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt (§ 12 Abs. 2, § 17 BRAO), sondern die Ausübung des Berufs als Rechtsanwalt ist Merkmal des anwaltlichen Parteiverrats (BGH, Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 -, juris).

    Schließlich lässt sich auch kein Tätigwerden des Beschuldigten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt daraus ableiten, dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und "sich ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 - beide zitiert nach juris).

    Denn dies gilt nur dann, wenn der Rechtsanwalt gerade in der betreffenden Sache schon zuvor als Rechtsanwalt in Anspruch genommen worden war (BGH, Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 -, juris).

  • BGH, 21.07.1999 - 2 StR 24/99

    Parteiverrat; faktischer Geschäftsführer; Parteibegriff iSv § 356; Handeln des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und sich "ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 -) setzt voraus und gilt nur dann, wenn der Rechtsanwalt gerade in der betreffenden Sache schon zuvor als Rechtsanwalt in Anspruch genommen worden war.

    Deshalb liegt kein Parteiverrat vor, wenn er eigene Interessen als Partei gegen einen von ihm vertretenen Auftraggeber verfolgt (BGH, Urteil vom 21.07.1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 14.10.1958 - 1 StR 298/58 -, juris; Rogall, a. a. O., Rn. 29).

    Schließlich lässt sich auch kein Tätigwerden des Beschuldigten in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt daraus ableiten, dass ein Anwalt einer einmal übernommenen Berufspflicht verhaftet bleibt und "sich ihrer nicht nach Gutdünken erledigen, seinen Beruf nicht wie eine Fessel abstreifen und nicht nach Belieben in einer beruflichen Angelegenheit bald in der Eigenschaft als Rechtsanwalt, bald als Privatperson auftreten" kann (BGH, Urteil vom 21. Juli 1999 - 2 StR 24/99 - Urteil vom 06.10.1964 - 1 StR 226/64 - beide zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 22.06.2015 - 5 U 95/13

    Rechtsfolgen der Verkündung einer nicht zuvor schriftlich niedergelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Unabhängig davon, ob der Beschuldigte Ihre Mutter bzw. Ihre Eltern insbesondere in dem Rechtsstreit I-5 U 95/13 OLG Hamm beraten hat, ergibt sich ein Verdacht wegen Parteiverrats nicht.

    Soweit Sie dem Beschuldigten einen Parteiverrat (§ 356 StGB) vorwerfen, indem er im Zivilverfahren 6 O 600/11 LG Bielefeld bzw. im anschließenden Berufungsverfahren I-5 U 95/13 OLG Hamm sowohl Ihren Mandanten als auch die Beklagte, seine Mutter anwaltlich beraten habe, war dieser Vorwurf, worauf die Staatsanwaltschaft Bielefeld bereits hingewiesen hat, Gegenstand des Verfahrens 126 Js 551/15 Staatsanwaltschaft Bielefeld.

  • OLG Düsseldorf, 29.08.1994 - 1 Ws 669/94
    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Diese Eigenschaft ist jedoch grundlegende Voraussetzung für die Antragsbefugnis und damit für die Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09.05.2017 - III-4 Ws 67/17 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. August 1994 - 1 Ws 669/94 -, NStZ 1995, 49).

    Ist das betreffende Verfahren bereits abgeschlossen, ist die Person, zu deren Nachteil falsch ausgesagt worden ist, allerdings nur dann im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO "verletzt", wenn sich die Falschaussage ausgewirkt hat (OLG Hamm, a. a. O.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. März 2002 - 2 Ws 21/02 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.08.1994 - 1 Ws 669/94 -, juris; Moldenhauer, a. a. O., Rn. 26; jeweils m. w. N.).

  • BGH, 25.06.2008 - 5 StR 109/07

    Mehrere Tatbeteiligte derselben Straftat als Parteien im Sinne des Parteiverrats

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Parteiverrats gem. § 356 Abs. 1 StGB ist zunächst, dass dem Täter bestimmte Rechtssachen in seiner Eigenschaft als Anwalt anvertraut sind (BGH, Urteil vom 25.06.2008 - 5 StR 109/07 -, juris; Heine/Weißer, in: Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch, 30. Aufl. 2019, § 356, Rn. 4; Rogall, in: SK-StGB, 9. Aufklage 2016, § 356, Rn. 15).
  • BGH, 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06

    "Dieselbe Rechtssache" im Sinn des § 356 StGB; Tätigkeitsverbot für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Maßgebend ist dabei das materielle Rechtsverhältnis, das bei natürlicher Betrachtungsweise auf ein innerlich zusammengehöriges, einheitliches Lebensverhältnis zurückzuführen ist (BGH, Urteil vom 26.11.2007 - AnwSt (R) 10/06 -, juris; Dahls, in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl. 2019, § 356, Rn. 43; Fischer, Strafgesetzbuch, 66. Auflage 2019, § 356, Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 19.09.2002 - 3 Ss 143/01

    Parteiverrat: Vertretung eines Ehepartners nach Beratung beider Eheleute über die

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Eine private Beratung oder Hilfe erfüllt den Tatbestand daher nicht (BGH, a. a. O.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.09.2002 - 3 Ss 143/01 -, juris; Rogall, a. a. O., Rn. 17., m. w. N.).
  • BVerfG, 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16

    Klageerzwingungsverfahren (Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    Die bloße Wiederholung eines schon einmal der Staatsanwaltschaft unterbreiteten Sachverhalts eröffnet nicht noch einmal das Klageerzwingungsverfahren (BVerfG, Beschluss vom 22.05.2017 - 2 BvR 1453/16 -, juris; Kölbel, in: Münchener Kommentar zur StPO, 1. Auflage 2016, § 172, Rn. 33; Graalmann-Scheerer, a. a. O., Rn. 36).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2019 - 3 Ws 127/19
    In der Anklageschrift ist deshalb jedes gesetzliche Merkmal des dem Beschuldigten angelasteten Straftatbestandes durch Angabe der Umstände zu belegen, die dieses Merkmal erfüllen (BGH, Urteil vom 15. November 1983 - 5 StR 657/83 -, juris; Schneider, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 8. Auflage 2019, § 200, Rn. 4).
  • OLG Hamm, 09.05.2017 - 4 Ws 67/17

    Verletzter; Verletzteneigenschaft; Klageerzwingungsverfahren; Aussagedelikt

  • BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92

    Ausschluss eines Strafverteidigers wegen Beihilfe zum Parteiverrat

  • BGH, 14.10.1958 - 1 StR 298/58

    Rechtsmittel

  • OLG Frankfurt, 12.03.2002 - 2 Ws 21/02

    Klageerzwingungsantrag: Verletzteneigenschaft bei der falschen Versicherung an

  • BGH, 27.07.1971 - 1 StR 183/71

    Anforderungen an die "anwaltliche" Tätigkeit im Tatbestand des Parteiverrats -

  • OLG Stuttgart, 22.03.2007 - 1 Ws 78/07

    Klageerzwingungsverfahren: Austausch der Tatsachengrundlage im

  • OLG Karlsruhe, 20.11.2018 - 2 Ws 158/18

    Klageerzwingungsverfahren nach Strafanzeigevorbehalt

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